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FAQ für Ärzte
Häufig gestellte Fragen

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Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellten Fragen



Für welche Patient:innen ist Ergotherapie sinnvoll?

Ergotherapie ist indiziert bei motorischen, sensomotorischen, kognitiven und psychischen Einschränkungen. Sie eignet sich u. a. für Patienten mit neurologischen, orthopädischen, geriatrischen, pädiatrischen sowie psychosomatischen Erkrankungen.

Welche Verordnungen können ausgestellt werden?

Ergotherapie kann gemäß Heilmittelrichtlinie auf Muster 13 verordnet werden. Je nach Befund kommen motorisch-funktionelle, sensomotorisch-perzeptive, psychisch-funktionelle oder neuropsychologisch orientierte Behandlungen infrage.


Wie erfolgt die Befunderhebung und Zielsetzung?

Zu Therapiebeginn führen wir eine ergotherapeutische Befunderhebung durch. Die Therapieziele werden individuell, alltagsorientiert und in Abstimmung mit der ärztlichen Diagnose festgelegt. Eine regelmäßige Überprüfung des Therapieverlaufs ist Bestandteil der Behandlung.



Wie ist die interdisziplinäre Zusammenarbeit gestaltet?

Wir legen großen Wert auf eine transparente und kollegiale Zusammenarbeit. Bei Bedarf erfolgt sehr gern ein fachlicher Austausch zu Therapieverlauf, Zielanpassungen oder weiteren Empfehlungen – selbstverständlich unter Berücksichtigung der Schweigepflicht.


Erhalten Ärzte einen Therapiebericht?

Auf Wunsch stellen wir Zwischen- oder Abschlussberichte zur Verfügung, die den Therapieverlauf, erreichte Ziele und weitere Empfehlungen zusammenfassen. Bitte kreuzen Sie hierfür auf der Heilmittelverordnung 13 das Feld Therapiebericht immer an.